Module

Bus-Fahrer sind verpflichtet alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Sie betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind.
In der Bus-Weiterbildung werden diese 5 Module vermittelt
- Modul 1: Kosteneffizienz/Eco-Training
- Modul 2: Markt und Image
- Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Modul 4: Sozialvorschriften, Risiken, Notfälle
- Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit
Die Ausbildung Berufskraftfahrer bzw. Berufskraftfahrer Qualifikation ist für Personen, die ab 10.09.2009 / 10.09.2010 den Führerschein der Klasse C bzw. D erworben haben, Pflicht.