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Module

Bus-Fahrer sind verpflichtet alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Sie betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind.

In der Bus-Weiterbildung werden diese 5 Module vermittelt

Die Ausbildung Berufskraftfahrer  bzw. Berufskraftfahrer Qualifikation ist für Personen, die ab 10.09.2009 / 10.09.2010 den Führerschein der Klasse C bzw. D erworben haben, Pflicht.

ANSPRECHPARTNER

Ulrike Wimmer
Tel.: 08035 6286
buero@fs-wimmer.de


ANSCHRIFT

ACADEMY Fahrschule Wimmer
Poststr. 1
83064 Raubling


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